Präventive Beförderungs- und Aufenthaltsverbote im SPNV
Die Sicherheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hat für das Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS) höchste Priorität. Hierzu wird eine Vielzahl von Projekten umgesetzt. Einer dieser Maßnahmen ist das Projekt des präventiven Beförderungsausschluss. Dieses wurde ursprünglich im Jahr 2019 als Förderprojekt des MUNV NRW durch das KCS entwickelt und wird seitdem gemeinsam mit den Aufgabenträgern in NRW umgesetzt und beauftragt. Das Projekt zielt darauf ab, polizeibekannten Straftäter*innen den Zugang zu Bahnanlagen zeitlich und örtlich begrenzt zu verwehren.
Umsetzung und Zusammenarbeit
Die landesweite Maßnahme wird von den Aufgabenträgern und seit 2023 der DB Fernverkehr und dem KCS in Kooperation mit der DB Sicherheit, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin umgesetzt. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht eine schnelle und effektive Identifikation von Personen, die im Bahnkontext straffällig geworden sind. Anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs werden die Ausschlüsse einzelfallbezogen geprüft. Gründe für einen Ausschluss sind unter anderem schwerwiegende Straftaten und Wiederholungstaten im Bahnhofsumfeld. In der Einzelfallprüfung werden soziale und berufliche Aspekte hinsichtlich der Länge, Dauer und Ausweitung der Maßnahme berücksichtigt. Der Beförderungsausschluss entfaltet dank der umfassenden Hausrechtsübertragung der Unternehmen des SPNV NRW sowie der Mandatsträgereigenschaft der DB Sicherheit für die DB InfraGO AG seine Wirkung auf allen Zügen, teilweise des Fernverkehrs und auf allen Bahnanlagen in NRW.
So geht es weiter
Ende 2023 verlängerten die Aufgabenträger NWL, go.Rheinland und VRR sowie die DB Fernverkehr AG, das Projekt um zwei Jahre. Die präventiven Beförderungs- und Aufenthaltsverbote bleiben ein zentrales Element, um die öffentliche Sicherheit im Bahnverkehr zu gewährleisten. Dank der Zusammenarbeit und kontinuierlichen Finanzierung dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass potenziell gefährliche Personen effektiv vom Bahnverkehr ausgeschlossen werden, wodurch die Sicherheit der Reisenden und Mitarbeitenden erhöht wird.